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Vorführerlaubnis

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Titelliste - Zweites Halbjahr 2026
31.07.2026 | © Katholische Medienzentrale Nordbayern
190,0 KB
Informationen zur Vorführerlaubnis
31.07.2026 | © Katholische Medienzentrale Nordbayern
190,4 KB
Antrag für eine Vorführerlaubnis
31.07.2026 | © Katholische Medienzentrale Nordbayern
247,3 KB
Informationen zu Filmvorführungen
02.06.2026 | © Katholische Medienzentrale Nordbayern
240,9 KB
Werbung für öffentliche, nicht gewerbliche Filmvorführungen
06.12.2023 | © Katholisches Filmwerk GmbH

Was ist eine Vorführerlaubnis?


Durch die Kooperation mit dem Katholischen Filmwerk ist das Religionspädagogische Medienzentrum bzw. die Katholische Medienzentrale Nordbayern in der Lage zusätzlich zu den im Verleihprogramm vorhandenen Spielfilmen für über 1400 weitere Spielfilme die Erlaubnis zur öffentlichen, nichtgewerblichen Vorführung zu erteilen. Diese Vorführerlaubnis ersetzt die aus der Vergangenheit bekannten Lizenzmodelle von Videma und mplc.
 

Wer kann dieses Angebot nutzen?
 

Schulen, Pfarrgemeinden und kirchliche Institutionen können sich auf diese Weise die notwendigen Rechte zur öffentlichen, nichtgewerblichen Vorführung eines Filmes einholen.
 

Was kostet eine Vorführerlaubnis?
 

Das Erteilen einer Vorführerlaubnis ist für registrierte Kundinnen und Kunden kostenlos.
 

Wie komme ich zu einer Vorführerlaubnis?
 

  1. Überprüfen Sie, ob sich der von Ihnen gewünschte Spielfilmtitel auf der Titelliste des Katholischen Filmwerks befindet. Achten Sie bei Ihrer Recherche darauf, dass die Angaben zu Produzent und Produktionsjahr übereinstimmen, denn viele Titel wurden im Laufe der Jahre mehrmals verfilmt!
    Wir beraten Sie auch gerne und helfen Ihnen bei der Recherche. Wenden Sie sich dazu einfach telefonisch oder per Mail an uns und teilen Sie uns den gesuchten Filmtitel mit.
     
  2. Füllen Sie das Formular “Vorführerlaubnis” aus. Tragen Sie dazu Ihre Kontaktdaten, den Spielfilmtitel und das Datum der geplanten Vorführung ein. Bitte beachten Sie, dass die Titelliste halbjährlich aktualisiert wird. Daher können wir keine Vorführerlaubnis für Veranstaltungen erteilen, die über den Gültigkeitszeitraum der aktuellen Titelliste hinausgehen.
    Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular per Fax, Post oder Mail zu. Natürlich können Sie eine Vorführerlaubnis auch telefonisch beantragen.
     
  3. Nach Erhalt des ausgefüllten Formulares überprüfen wir alle Ihre Angaben, insbesondere, ob sich der gewünschte Film auf der aktuellen Titelliste befindet. Sollte alles seine Richtigkeit haben, erteilen wir Ihnen eine Vorführerlaubnis und senden Ihnen das unterzeichnete Formular und gegebenenfalls eine Rechnung zu.
     
  4. Nun müssen Sie sich nur noch einen Datenträger (DVD, Blu-ray,...) mit dem gewünschten Spielfilm besorgen (Kauf, Entleihe in Video- oder Bibliothek,...).
     

Was ist zu beachten?
 

  1. Sollte der von Ihnen gewünschte Filmtitel in unserem regulären Verleihprogramm vorhanden sein, können wir Ihnen KEINE Vorführerlaubnis für diesen Titel erteilen. Bitte entleihen Sie in diesem Fall den Film direkt bei uns.
     
  2. Evtl. fällige GEMA-Gebühren für die Musikrechte sind durch die Vorführerlaubnis nicht abgegolten. Prüfen Sie daher, ob eine Anmeldung Ihrer Veranstaltung bei der GEMA notwendig ist.
     

Welche Vorteile habe ich durch die Vorführerlaubis?
 

  • Eine größere Auswahl von Filmen für die kirchliche Bildungsarbeit
  • Mehr aktuelle Filme
  • Rechtlich abgesicherte Filmvorführungen
  • Kostenlose Vorführungen
  • Übernahme aller Vertragsverhandlungen mit derKatholischen Filmwerk GmbH durch das Religionspädagogische Medienzentrum bzw. die Katholische Medienzentrale Nordbayern
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